Finanzielle Förderung der Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen nach § 20 h SGB V
– Antragsfrist 31.3. d.lfd. Förderjahres –

Förderverfahren – Informationen für Essener Selbsthilfegruppen

  • Nur Selbsthilfegruppen des gesundheitlichen Spektrums (§ 20 h SGB V) können Fördergelder bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen.
  • Nur Anträge von Gruppen werden berücksichtigt, deren Sitz und Arbeitszusammenhang Essen ist (also auch keine Anträge von Bundes- oder Landesverbänden oder Nachbarorten); auch keine doppelte Antragstellung, auch wenn die Gruppe sowohl in Essen als auch in einer anderen Stadt tätig ist.
  • Es werden auch nur die Selbsthilfegruppen berücksichtigt, deren Nachweis über die Verwendung der Fördermittel aus dem Vorjahr vorliegt. Beantragte Pauschal- Förderbeträge ab 1.001,- € müssen durch einen etwas ausführlicheren Verwendungsnachweis nachgewiesen werden. Bei Förderbeträgen bis 1.000,- EUR reicht eine einfache Verwendungsbestätigung.
  • Die Finanzierung zielt ausschließlich auf die kommunalen Aktivitäten der beantragenden Gruppe und kommt nur ihr zugute.
  • Die Anzahl der aktiven Mitglieder ist einzutragen, nicht die Anzahl der Vereinsmitglieder.
  • Die Antragsfrist für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung bleibt unverändert beim 31. März des laufenden Förderjahres.
  • Bei der kassenartenübergreifenden Förderung ist neu, dass Anträge bis 500,00 € Antragssumme nicht weiter begründet und nachgewiesen werden müssen. Ist die Antragssumme höher als 500,00 € sind weitere Informationen (Anlage 2 des Antrags) notwendig.
  • Die Anträge und Verwendungsnachweis-Formulare für beide Förderarten können Sie unter www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/regionale-foerderung-antragsformulare/ herunterladen. Wer keinen Internetzugang besitzt, kann sich die Formulare selbstverständlich von uns zusenden lassen, Anruf genügt! Und selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Antragstellung zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben.
  • Bei der kassenindividuellen Förderung empfiehlt sich vorab die telefonische Kontaktaufnahme mit der betreffenden Kasse. Sofern ein gleichlautender Projektantrag bei allen nordrhein-westfälischen Krankenkassen/-verbänden gestellt werden soll, kann dieser über einen Projektantrag eingereicht werden. Pauschal- und Projektförderung schließen sich nicht aus!

Wer für die Vergabe der Förderung der Essener Selbsthilfegruppen zuständig ist, erfahren Sie über folgenden Link: http://gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de/wp-content/uploads/Regionale- Federfuehrerliste.pdf